Internet
Jedes zweite Unternehmen informiert sich online über BewerberInnen
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Negatives im Web kann sogar zur Nichteinstellung führen
Wien (pts009/22.09.2011/10:00) - 49% aller Personalverantwortlichen informieren sich zumindest gelegentlich im Internet über BewerberInnen und immerhin jedes zehnte Unternehmen hat schon einmal eineN BewerberIn aufgrund der Ergebnisse einer Online-Recherche nicht eingestellt. "BewerberInnen müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sie gegoogelt werden und ihre Privatsphäre-Einstellungen entsprechend anpassen", sagt Mag. Ulli Röhsner von MAKAM Market Research.
Jedes zweite Unternehmen informiert sich zumindest gelegentlich im Internet über BewerberInnen, die in die nähere Auswahl kommen
Bevor interessante BewerberInnen zum Gespräch eingeladen werden, suchen 18% der Personalverantwortlichen immer oder meistens im Internet nach zusätzlichen Informationen. 14% tun dies manchmal und 17% zumindest ab und zu. Jedes zweite Unternehmen hat sich hingegen noch nie im Internet über BewerberInnen informiert.
Google ist die meistgenutzte Internetseite für die Informationssuche über BewerberInnen
70% greifen bei ihrer BewerberInnen-Recherche auf die populäre Suchmaschine zurück. Großer Beliebtheit erfreuen sich aber auch Social Media Plattformen, wenn es um die Suche nach persönlichen Informationen über BewerberInnen geht: 44% informieren sich über Facebook, Xing und Twitter werden von 16% bzw. 9% befragt. Es zeigt sich, dass jene Unternehmen, die nicht mit einem eigenen Profil auf Social Media Plattformen vertreten sind, sich deutlich weniger oft über BewerberInnen informieren. Die Website des AMS wird lediglich von 1% der befragten Personalverantwortlichen zu Rate gezogen.
Sample und Methodik:
Die Ergebnisse resultieren aus einer telefonischen Befragung von 500 GeschäftsführerInnen und PersonalleiterInnen - repräsentativ für die österreichische Unternehmenslandschaft ab 25 MitarbeiterInnen - im CATI-Telefonstudio der MAKAM Market Research GmbH.
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Digitales Erbe
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Die Welt lebt online. Allein in Europa bewegen sich mehr als 400 Millionen Menschen im Internet. Sie versenden Mails, chatten, bloggen, twittern, laden Fotos hoch oder gehen online einkaufen. Auch ältere Menschen nutzen das Internet. Doch was passiert mit den Daten eines Nutzers, wenn er stirbt?
Von: Hanni Heinrich
Wenn ein Mensch stirbt, sehen die Hinterbliebenen alles, was von seinem Leben übrig ist: Fotos, Notizen, Kleidung und Persönliches in Schubladen und Schränken, im Wohn- und Schlafzimmer. Wenn der Verstorbene viel Zeit im Internet verbracht hat, dann sind Überbleibsel seines Lebens auch im Internet zu finden. Der Traum vom ewigen Leben ist heute schon Wirklichkeit – aber eben nur virtuell. Im Netz lebt man weiter. Doch wer die Online-Daten Verstorbener verwalten und entfernen darf, ist bislang kaum geklärt.
Rechtsanwalt Carsten Ulbricht der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart ist auf Rechtsfragen im Netz spezialisiert. Auf die Frage, was mit digitalen Daten im Internet passiert, wenn der Nutzer nicht mehr lebt, sagt er aus Erfahrung: „Trotz zunehmender Vernetzung macht sich momentan kaum jemand darüber Gedanken.“ Wenn im Testament nichts anderes stehe, dann solle für digitale Daten Ähnliches gelten wie für Schriftstücke aus Papier: „Die gesetzlichen Erben übernehmen das Recht daran“, sagt der Anwalt. Ob E-Mails, Facebook-Eintragungen oder die Inhalte des Onlinebankings – all das geht in die Hände der Erben über. In vielen Fällen wissen die Erben gar nicht, wo überall im Netz der Verstorbene seine Spuren und Daten hinterlassen hat. Und selbst wenn sie es wüssten, bleibt das Problem: Wie sollten sie sich einloggen, wenn sie die Zugangsdaten nicht kennen? Bei verstorbenen Mitarbeitern ist es manchmal einfacher: In grossen Unternehmen kennt die IT-Abteilung in der Regel die Zugangsdaten. In Einzel- oder kleinen Familienunternehmen besteht jedoch die Gefahr, dass bei einem Todesfall wertvolle Geschäftsdaten verloren gehen.
Des einen Problem ist des anderen Geschäft: Birgit Janetzky aus Freiburg im Breisgau hat die Marktlücke rund um das digitale Erbe erkannt. Eigentlich ist sie Theologin und unterstützt seit mehr als zehn Jahren Trauernde. Wenn jemand die Bestattungsbranche mit all ihren Dienstleistungen rund um den Tod kennt, dann sie. Vor zwei Jahren, als sie ein paar eigene Einträge im Internet löschen wollte, merkte sie, wie schwierig das oft ist. Daher fragte sie sich: „Wenn das für Lebende schon so kompliziert ist, wie schwierig muss erst das Löschen digitaler Daten von Verstorbenen sein?“
Im Februar 2010 gründete Janetzky daher zusammen mit einem Informatiker die Firma Semno. Ihre Zielgruppe: Erben, die sich um den digitalen Nachlass eines Verstorbenen kümmern wollen, jedoch nicht wissen, welche Daten vorhanden und wichtig sind. „Angehörige können den Computer des Verstorbenen zu uns schicken. Wir machen eine Datenanalyse über die PC- und Internetnutzung“, erklärt Birgit Janetzky. Dadurch erhalten die Experten einen Überblick über Dateien, E-Mail-Konten, Netzwerkprofile und Kontakte. Findet sie es respektlos, ohne testamentarische Einwilligung im digitalen Umfeld eines Verstorbenen zu wühlen? „Manchmal können dabei auch unangenehme Dinge zum Vorschein kommen, etwa Opas heimliche Affären oder böse E-Mails, in denen Verwandte beschimpft werden. Aber auf der anderen Seite helfen wir, sodass wichtige Daten nicht verlorengehen.“ Das Wissen über den Verbleib solcher Informationen kann wertvoll sein. Etwa dann, wenn ausschliesslich digital vorliegende Verträge nicht gekündigt oder Rechnungen nicht beglichen werden konnten.
Jeden Tag entstehen im Internet neue digitale Schauplätze, und Menschen hinterlassen dort ihre Spuren. Manchmal kommt es sogar vor, dass Lebende einem Toten zum Geburtstag gratulieren, weil seine Geburtsdaten in einem sozialen Netzwerk stehen. Die Daten bleiben schliesslich, auch wenn der Mensch geht. Wer in einem sozialen Netzwerk angemeldet ist, ist unsterblich – so scheint es zumindest. Zu Lebzeiten kann man in den Einstellungen ziemlich alles regeln – nur eines nicht: was mit den Daten im Todesfall passieren soll. Je nach Community ist der Umgang mit diesem heiklen Thema unterschiedlich. Mal kümmert es den Betreiber nicht, wenn er vom Tod eines Mitglieds erfährt, mal wird ein Profil unsichtbar oder in einen sogenannten Trauerstatus geschaltet. In der Regel werden aber Profile und E-Mail-Konten nicht automatisch gelöscht. Angehörige und Hinterbliebene können bei den Anbietern neue Passwörter anfordern, um Zugang zu den Accounts des Verstorbenen zu erhalten – allerdings nur, wenn sie den Erbschein und die Sterbeurkunde vorlegen.
Die Verwaltung der digitalen Spuren von Verstorbenen ist noch kein grosses Geschäft. Aber einige Firmen setzen bereits auf diese Nische. In den USA gibt es eine Handvoll Firmen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Die Nutzer eines Internetdienstes können bei solchen Dienstleistern zum Beispiel ihre wichtigsten Passwörter und teilweise auch Dokumente verschlüsselt hinterlegen. Zugleich können sie bestimmen, wer im Todesfall welche Daten erhalten soll. E-Mail-Zugangsdaten, Onlinebanking-Daten, Geschäftsunterlagen und Fotos sollen auf diese Weise gesichert werden.
Im deutschsprachigen Raum gibt es wenige Onlinedienste dieser Art, Beispiele sind Idivus in Berlin oder Data Inherit in Zürich. „Dennoch sollten sich Nutzer gut überlegen, ob sie ihre Passwörter und andere sensible Daten einer externen Firma anvertrauen, die es vielleicht in wenigen Jahren nicht mehr geben wird“, sagt Anwalt Carsten Ulbricht. Sicherer und billiger sei es, in einem Testament unter anderem auch zu regeln, wer nach dem Tod Zugang zu welchen Daten bekommt und was damit geschehen soll.
Vorsorge für die Zeit nach dem Tod
Passwortverwaltung: Bei Anbietern wie www.legacylocker.com können Nutzer einen kostenpflichtigen Account eröffnen. Sie geben ihre Internet-Accounts plus Passwörter an und bestimmen, wer diese nach dem Tod erhalten soll.
Zettelmethode: Kostenlos und Virensicher geht die Vererbung der digitalen Daten per Stift und Papier – ganz altmodisch. Man muss nur seine Passwörter mit dazugehörigem Nutzernamen und die Adresse der Website aufschreiben und sicher verwahren.
Zombie-Service: Wer nicht nur Daten vererben, sondern auch seine Persönlichkeit für die Nachwelt konservieren möchte, kommt bei www.virtualeternity.com („virtuelle Unsterblichkeit“) auf seine Kosten. Auf der Webseite können Hinterbliebene einen digitalen Raum betreten. Dort treffen sie ein künstliches Abbild der Verstorbenen. Aus einem Foto, einer Stimmprobe und einem Persönlichkeitstest kreiert der amerikanische Betreiber der Seite ein virtuelles Ich. Zu Lebzeiten soll es reichlich mit Daten gefüttert werden, damit die Persönlichkeit nach dem Tod umso echter erscheint. Familie und Freunde können dann nach dem Tod mit der digitalen Imitation des Verstorbenen sprechen – am Computer, mit Bild und Stimme.
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Online-Bewerbung immer beliebter - 39% der Personalchefs verlangen Bewerbung per Internet
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BITKOM-Umfrage: Starker Anstieg im Vergleich zum Vorjahr
Bedeutung der klassischen Bewerbungsmappe sinkt
Vor allem große Unternehmen favorisieren digitale Bewerbungen
Von: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
Berlin, 2. Mai 2011 - 39 Prozent der Unternehmen in Deutschland verlangen Bewerbungen per Internet. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM unter 1.500 Firmen aller Branchen ergeben. Im Vorjahr favorisierten erst 27 Prozent der der befragten Personalchefs und Geschäftsführer elektronische Bewerbungen von potenziellen Mitarbeitern. Laut Umfrage fordern 28 Prozent der Unternehmen Unterlagen per E-Mail und weitere 11 Prozent setzen auf ihren Webseiten Online-Formulare ein, die von den Job-Kandidaten ausgefüllt werden. „Bewerbungen per Internet setzen sich in der Wirtschaft immer mehr durch“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. Allerdings hat die traditionelle Bewerbungsmappe noch nicht ausgedient: Mit 43 Prozent der befragten Personalchefs bevorzugt immer noch eine kleine Mehrheit eine Bewerbung auf Papier. Allerdings sinkt deren Bedeutung rapide. Bei der BITKOM-Befragung im Vorjahr favorisierten noch 61 Prozent der Firmen den traditionellen Bewerbungsweg. 17 Prozent der Personalchefs haben keine Präferenz.
Für Bewerber heißt das: Persönliche Unterlagen wie Zeugnisse, Arbeitsproben oder Fotos sollten sowohl auf Papier als auch in elektronischer Form vorliegen. „Gerade bei großen Unternehmen laufen die Bewerbungsprozesse in der Regel digital“, sagte Scheer. Unter den befragten Großunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro verlangen 61 Prozent eine elektronische Bewerbung. Bei kleinen Unternehmen bis 1 Millionen Euro Umsatz, die den Großteil der Betriebe ausmachen, sind es dagegen erst 37 Prozent. Eine starke Präferenz für Online-Bewerbungen hat das verarbeitende Gewerbe mit einem Anteil von 47 Prozent der befragten Firmen und die ITK-Branche mit 46 Prozent. Eher zurückhaltend sind der Handel mit 35 Prozent und die Bauwirtschaft mit 30 Prozent.
Methodik: Im Auftrag des BITKOM hat das Marktforschungsinstitut Aris Personalverantwortliche und Geschäftsführer von 1.500 Unternehmen verschiedener Branchen befragt. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.
http://www.bitkom.org/de/presse/8477_67810.aspx
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